LIVE Marketing LLC – das ist bekannt
Die LIVE Marketing LLC hat ausweislich eines Handelsregisterauszugs ihren Sitz in Wilmington/Delaware. Das unter der dortigen Anschrift jemanden antrifft, halten wir für ausgeschlossen. Es handelt sich um ein klassisches Geschäftsmodell, bei dem man sich in ein Business Center einmietet. Auf der Website ist noch eine andere Anschrift zu finden, nämlich die 1207 Delaware Ave #1771, Wilmington. Wie auch immer: das ganze ist alles eine große Gaunerei.
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DSo funktioniert die Masche der LIVE Marketing LLC
Alles beginnt mit einem Trickanruf, einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Dort wird dann behauptet, man habe bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen, der jetzt auch automatisch aus. Man müsse nur schnell noch die Bestätigung unterschreiben, die einem im Nachgang zugesandt wird. Unmittelbar darauf wird dann auch ein Trickformular per Mail übersandt. Die Mail wird eingeleitet mit:
Sehr geehrte Frau XY,
hiermit informiere ich Sie gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen über
die zu Ihrem Unternehmen gespeicherten Daten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)
sowie der Branchenzuordnung.
Sollten Sie Änderungswünsche haben, so wird um entsprechende Mitteilung
ersucht. Zudem verweise ich Sie auf den optionalen PBE gem. PDF. Die
bezeichneten Daten sind öffentlich einsehbar.
Freundliche Grüsse
Frau Bergmann
Und dieses angehängte Trickformular hat es in sich. Grundsätzlich besteht das Trickformular aus einem großen Kasten, bei dem einige Daten des Adressaten vorausgefüllt sind. Änderungen sollen eingefügt werden. Es wird darunter dann ganz fett und in rot wie folgt ausgeführt:
Besondere Vereinbarungen: Läuft automatisch aus!
Keine Automatische Verlängerung!
Der Teufel steckt im Kleingedruckten. Dort wird ausgeführt, dass der Auftraggeber die Veröffentlichungen durch die LIVE Marketing LLC bestätigt, dass ihm das Nutzungsrecht an der gelieferten Vorlage zusteht und er sie zur Veröffentlichung freigibt. Angeblich wurden ihm soziale Medien von Drittanbietern vorgestellt. Der Adressat soll die LIVE Marketing LLC beauftragen, einen Werbeeintrag in mehrere sozialen Medien und Branchenbucheinträgen erstellen zu lassen. Die Eintragungsgebühr soll halbjährlich 1.347 € betragen, wobei der Vertrag drei Jahre lang laufen soll. Insgesamt soll also ein Betrag von sage und schreibe über 8.000 € anfallen. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung. Unter der Unterschriftszeile wird noch ausgeführt, dass der Unterzeichner versichert im Besitz der für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Vollmachten zu sein und die Vertragsbedingungen AGB gelesen zu haben.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EDas Portal
Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die LIVE Marketing LLC ein Onlineverzeichnis. Dieses ist aber völlig rudimentär im Vergleich zu sonstigen unbekannten Verzeichnissen, mit denen man tatsächlich Kunden akquirieren kann. Wir haben den Test gemacht: sucht man nach einem Rechtsanwalt in München, findet man genau null Treffer.
Rechnung der LIVE Marketing LLC
Schickt man das Trickformular unterschrieben zurück, erhält man darauf eine Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen die LIVE Marketing LLC zuvor nicht bekannt war. Viel zu viele Betroffene leisten eine Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Das hat sie aber nicht. Ausweislich des Vertrags soll man noch fünf weitere Rechnungen erhalten. Wir warnen also ausdrücklich davor, solche Rechnungen ungeprüft zu zahlen. In der Rechnung sind dann Posten für Dienstleistungen aufgeführt wie Premiumeinträge im Internet Branchenbuch, Pflegekosten, grafische Gestaltungen, Reprokosten, Social Media Einträge, Vermittlungsgebühr und weitere Dienstleistungen. Fast jeder dieser Posten enthält übrigens einen Rechtschreibfehler, die Rechnung ist also sehr dilettantisch gestaltet.
Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?
Bei den Trickanrufen, die wir oben beschrieben haben, handelt es sich um rechtswidrige Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls. Man könnte auf die Idee kommen, dass die Rechtswidrigkeit eines solchen Anrufs auf die Rechtmäßigkeit des Vertrags durchschlägt und der Vertrag deswegen allein nicht wirksam ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch seinen rechtswidrigen Anruf kann ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Angriffspunkte, welche den Vertrag angreifbar machen.
Inkasso droht
Zahlt man nicht, belässt es die LIVE Marketing LLC nicht dabei. Es wird eine Druckkulisse aufgebaut, in dem man Inkassounternehmen oder manchmal auch externe Anwälte beauftragt, die Forderungen bei zu treiben. Hiermit soll ein gewisses Kopfkino bei den Betroffenen erzeugt werden.
Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos
Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei
Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.
Abwehr der Rechnung der LIVE Marketing LLC
Unsere Kanzlei hat in der der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Haben Sie ebenfalls ein Trickformular der LIVE Marketing LLC unterschrieben und nun eine hohe Rechnung erhalten, gerne können Sie sich an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: