Vorsicht vor Finanz Plus Partner Ltd. aus Sofia und Vertragsfalle

Finanz Plus Partner Ltd. heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der versucht, mit Trickformularen und anrufen Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Masche, die immer neue Nachahmer findet. Auch die hier an den Tag gelegte arbeitsteilige Vorgehensweise zwischen Akquise und Rechnungsstellung ist sehr beliebt und erschwert eine Verfolgung leider ungemein.

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Über die Finanz Plus Partner Ltd.

Die Finanz Plus Partner Ltd. ist erst im März 2024 in das Handelsregister in Bulgarien eingetragen worden. Die Anschrift lautet 132 Mimi Balkanska St. in Sofia/Bulgarien. Dort verfügt man über die VAT BG207726646. Gesellschaftszweck der Finanz Plus Partner Ltd. sind Werbeaktivitäten und Werbedienstleistungen; Handelsvertretung und Handelsvermittlung bulgarischer und ausländischer Unternehmen im In- und Ausland. Kommissions-, Speditions-, Lager- und Leasingtätigkeiten. Innen- und Außenhandel, Transportdienstleistungen sowie jede andere Art von Produktions- und Handelstätigkeit, die nicht gesetzlich verboten ist. Das Unternehmen FINANCE PLUS PARTNER EOOD ( „FINANCE PLUS PARTNER“ LTD ) mit EIK/PIK 207726646 wurde am 26.1.2024 mit der Rechtsform Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung oder kurz EOOD gegründet . Der eingetragene Sitz des Unternehmens befindet sich in der Mimi Balkanska-Straße 132, Region Sofia (Hauptstadt), Gemeinde Stolichna, Stadt Sofia, Bezirk Slatina, und das eingezahlte Anfangskapital beträgt 2.000 BGN.

So funktioniert die Masche der Finanz Plus Partner Ltd.

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Betroffen von diesen Werbeanrufen sind Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, die bereits eine Anzeige in einem lokalen Anzeigenblatt aufgegeben haben. Es wird dann erzählt, dass der Vertrag sich mangels Kündigung verlängert habe und man jetzt schnell die Möglichkeit habe, diesen zu beenden. Hierzu müsse man nur schnell das Formular, was im Nachgang übersandt wird, unterschreiben. Sodann kommt auch ein solches Formular von einem völlig unbekannten Verlag, z.B. einem SR Verlag. Dort ist dann die Anzeige eingefügt, die der Betroffene bereits von seinem tatsächlichen Anzeigenvertrag kennt. Hierdurch wird die Täuschung über die Identität des Anrufers fortgesetzt und suggeriert, dass der Vertragspartner des Betroffenen sich meldet. Es steht dann auch unter Sondervereinbarungen dick geschrieben: wie besprochen läuft automatisch aus!  Von der Finanz Plus Partner Ltd. selbst ist in diesem Formular selbstverständlich nicht die Rede.

Schaut man sich jedoch das Kleingedruckte an, fällt auf, dass man einer Betrugsmasche aufgesessen ist. Dort wird nämlich ausgeführt, dass der Inserent dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt, seine Werbeanzeige gemäß der Textvorlage in einem Bürger-Info-Folder zu veröffentlichen. Dabei willigt der Auftraggeber bereits im Vorhinein in die mögliche Abtretung sowie die Weitergabe der über ihn erhobenen Daten (hier an die Finanz Plus Partner Ltd.) ein. Der Anzeigenvertrag soll über drei Jahre laufen und insgesamt sechs kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt enthalten. Der Anzeigenpreis ist dann pro Auflage fällig. Insgesamt soll man also einen Betrag von fast 9.000 € an die Finanz Plus Partner Ltd. zahlen. Die Auflagen sollen in einem Rhythmus von ca. sechs Monaten aufgelegt werden. Der Vertrag verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird.

Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd.

Schickt man das Trickformular unterschrieben zurück, sitzt man in der Abofalle und erhält postwendend eine Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd.. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, weil in die Finanz Plus Partner Ltd. bislang nicht bekannt war. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Hat sie aber nicht. Es folgen noch fünf weitere Rechnungen. Insgesamt sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung.

Finanz Plus Partner Ltd. Widerruf Kündigen?

Viele Betroffene meinen, dass man gegenüber der Finanz Plus Partner Ltd. einen Widerruf erklären kann. Ein solches Recht zum Widerruf besteht jedoch nur zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern im Fernabsatz. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen existiert ein solches Recht zum Widerruf nicht. Kündigen sollte man den Vertrag in jedem Fall, ansonsten verlängert er sich.

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Bei dem Werbeanruf handelt sich um einen rechtswidrigen Cold Call. Man könnte also auf die Idee kommen, dass die rechtswidrige Akquisition auf die Rechtmäßigkeit des Vertrages durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch aus einem rechtswidrigen Telefonanruf kann ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso droht 

Es gehört zum Eskalationsszenario solcher Unternehmen wie die Finanz Plus Partner Ltd., bei Nichtzahlung ein Inkassounternehmen einzuschalten. Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.

Abwehr der Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd.

Eine Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd., die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen.

Haben Sie auch ein solches Trickformular erhalten und unterschrieben und sehen sich nun einer Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd. ausgesetzt? In diesem Fall vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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